RAHMENABONNEMENTVERTRAG DIESER RAHMENABONNEMENTVERTRAG REGELT DEN ERWERB UND DIE NUTZUNG VON RENESENT DIENSTLEISTUNGEN DURCH KUNDEN. GROSSGESCHRIEBENE BEGRIFFE HABEN DIE HIER DARGELEGTEN DEFINITIONEN.
WENN SICH DER KUNDE FÜR EINE KOSTENLOSE TESTVERSION VON WIEDERHOLTEN DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR KOSTENLOSE DIENSTE REGISTRIERT, GELTEN DIE ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG AUCH FÜR DIESE KOSTENLOSE TESTVERSION ODER DIESE KOSTENLOSEN DIENSTE.
DURCH AKZEPTIEREN DIESER VEREINBARUNG, DURCH (1) ANKLICKEN EINES AKZEPTIERENDEN KÄSTCHENS, (2) AUSFÜHREN EINES BESTELLFORMULARS, DAS AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST, ODER (3) NUTZUNG KOSTENFREIER DIENSTE, ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT, IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIERT, ERKLÄRT DIESE PERSON, DASS SIE DIE BEFUGNIS HAT, DIESE PERSON UND IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU VERBINDEN. IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DER BEGRIFF „KUNDE“. DIESE GESELLSCHAFT UND IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN. FALLS DIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERENDE PERSON KEINE SOLCHE BEFUGNIS HAT ODER MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF DIESE PERSON DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE DIENSTE NICHT NUTZEN.
Auf die Dienste darf nicht zu Zwecken der Überwachung ihrer Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder zu anderen Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken zugegriffen werden.
Den direkten Konkurrenten von Renesent ist der Zugriff auf die Dienste nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Renesent untersagt. Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 1. September 2019 aktualisiert. Sie tritt zwischen dem Kunden und Renessent ab dem Datum in Kraft, an dem der Kunde diese Vereinbarung akzeptiert.
- DEFINITIONEN „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die die betreffende juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. „Kontrolle“ bedeutet für die Zwecke dieser Definition das direkte oder indirekte Eigentum oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile des betreffenden Unternehmens.
„Vereinbarung“ bedeutet diese Master-Abonnement-Vereinbarung.
„Beta-Dienste“ bezeichnet Renesent-Dienste oder -Funktionen, die dem Kunden nach eigenem Ermessen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden können und eindeutig als Beta, Pilot, eingeschränkte Version, Entwicklervorschau, Nicht-Produktion, Evaluierung oder Ähnliches gekennzeichnet sind Bezeichnung.
„Inhalt“ bezeichnet Informationen, die von Renesent aus öffentlich zugänglichen Quellen oder seinen Drittanbietern von Inhalten bezogen und dem Kunden über die Dienste, Beta-Dienste oder gemäß einem Bestellformular zur Verfügung gestellt werden, wie in der Dokumentation ausführlicher beschrieben.
„Kunde“ bezeichnet im Falle einer Einzelperson, die diese Vereinbarung in ihrem eigenen Namen akzeptiert, diese Einzelperson, oder im Falle einer Einzelperson, die diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, das Unternehmen oder die andere juristische Person für mit der diese Person diese Vereinbarung akzeptiert, und verbundene Unternehmen dieses Unternehmens oder dieser Einheit (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die Bestellformulare eingegeben haben.
„Kundendaten“ bezeichnet elektronische Daten und Informationen, die vom oder für den Kunden an die Dienste übermittelt werden, mit Ausnahme von Inhalten und nicht erneuten Anwendungen.
„Dokumentation“ bezeichnet die Vertrauens- und Compliance-Dokumentation des jeweiligen Dienstes unter https://Renesent.com/compliance und seine Nutzungsleitfäden und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung, die über help.Renesent.com zugänglich ist oder sich beim entsprechenden Dienst anmeldet.
„Kostenlose Dienste“ bezeichnet Dienste, die Renesent dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellt. Kostenlose Dienste schließen Dienste aus, die als kostenlose Testversion angeboten werden, und gekaufte Dienste.
„Bösartiger Code“ bedeutet Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden anrichten sollen, einschließlich beispielsweise Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojaner.
„Marktplatz“ bezeichnet ein Online-Verzeichnis, einen Katalog oder einen Marktplatz von Anwendungen, die mit den Diensten zusammenarbeiten, einschließlich beispielsweise des Anwendungsaustauschs unter http://www.Renesent.com/apps oder des Add-Ons-Katalogs von Renesent.com unter https://elements.Renesent.com/ und alle Nachfolge-Websites. „Nicht-Renesent-Anwendung“ bezeichnet eine webbasierte, mobile, Offline- oder andere Softwareanwendungsfunktionalität, die mit Renesent-MSA, einem Dienst, interagiert, der vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt und/oder auf a Marketplace, einschließlich als Renesent Labs oder unter ähnlicher Bezeichnung.
Nicht erneute Anwendungen, mit Ausnahme der vom Kunden erhaltenen oder bereitgestellten, sind als solche erkennbar.
„Bestellformular“ bezeichnet ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, in dem die hierunter zu erbringenden Dienstleistungen angegeben sind und die zwischen dem Kunden und Renesent oder einem ihrer verbundenen Unternehmen abgeschlossen werden, einschließlich aller Zusätze und Ergänzungen dazu. Durch den Abschluss eines Bestellformulars hierunter erklärt sich ein Verbundenes Unternehmen damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, als ob es eine ursprüngliche Partei dieser Vereinbarung wäre.
„Gekaufte Dienste“ bezeichnet Dienste, die der Kunde oder das verbundene Unternehmen des Kunden über ein Bestellformular oder ein Online-Einkaufsportal erwirbt, im Unterschied zu kostenlosen Diensten oder solchen, die gemäß einer kostenlosen Testversion bereitgestellt werden.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die Produkte und Dienstleistungen, die vom Kunden über ein Bestellformular oder ein Online-Einkaufsportal bestellt oder dem Kunden kostenlos (sofern zutreffend) oder im Rahmen einer kostenlosen Testversion bereitgestellt und von Renesent online zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugehöriger Renesent Offline- oder mobile Komponenten, wie in der Dokumentation beschrieben. „Dienste“ schließen Inhalte und nicht erneute Anwendungen aus.
„Renesent“ bezeichnet das Unternehmen Renesent.com, das im nachstehenden Abschnitt „Auftraggeber, Mitteilungen, geltendes Recht und Gerichtsstand von Renesent“ beschrieben wird.
„Benutzer“ bezeichnet im Falle einer Einzelperson, die diese Bedingungen im eigenen Namen akzeptiert, diese Einzelperson oder, im Falle einer Einzelperson, die diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, eine autorisierte Einzelperson durch den Kunden zur Nutzung eines Dienstes, für den der Kunde ein Abonnement erworben hat (oder im Falle von Diensten, die von Renesent kostenlos bereitgestellt wurden, für die ein Dienst bereitgestellt wurde) und für den der Kunde (oder gegebenenfalls Renesent beim Kunden) zuständig ist Anfrage) eine Benutzerkennung und ein Passwort angegeben hat (für Dienste, die eine Authentifizierung verwenden). Zu den Benutzern können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden sowie Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte abwickelt.
- VERANTWORTLICHKEITEN
2.1 Bereitstellung von gekauften Dienstleistungen. Renesent wird (a) dem Kunden die Dienste und Inhalte gemäß dieser Vereinbarung und den anwendbaren Bestellformularen und der Dokumentation zur Verfügung stellen, (b) dem Kunden den anwendbaren Renesent-Standardsupport für die erworbenen Dienste ohne zusätzliche Kosten und/oder aktualisierten Support bereitstellen falls erworben, (c) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die online erworbenen Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von: (i) geplanten Ausfallzeiten (über die Renesent im Voraus elektronisch informiert) und (ii) jede Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Renesent liegen, einschließlich z. , Ausfall oder Verzögerung des Internetdienstanbieters, Nicht-Renesent-Anwendung oder Denial-of-Service-Angriff, und (d) Bereitstellung der Dienste in Übereinstimmung mit Gesetzen und behördlichen Vorschriften, die für Renesents Vorbehalt gelten n seiner Dienste an seine Kunden im Allgemeinen (dh ohne Rücksicht auf die besondere Nutzung der Dienste durch den Kunden) und vorbehaltlich der Nutzung der Dienste durch den Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Dokumentation und dem anwendbaren Bestellformular.
2.2 Schutz von Kundendaten. Renesent wird angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten aufrechterhalten, wie in der Dokumentation beschrieben. Diese Sicherheitsvorkehrungen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Maßnahmen, die darauf abzielen, den unbefugten Zugriff auf oder die Offenlegung von Kundendaten (außer durch Kunden oder Benutzer) zu verhindern. Mit Ausnahme einer kostenlosen Testversion werden die Bedingungen des Datenverarbeitungszusatzes unter https://www.Renesent.com/agreements („DPA“) hiermit durch Bezugnahme aufgenommen und gelten, soweit Kundendaten personenbezogene Daten umfassen, wie z im DPA definiert. Soweit personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz von Renesent verarbeitet werden, gelten die verbindlichen Unternehmensvorschriften für Auftragsverarbeiter, das EU-US- und/oder Schweiz-US-Datenschutzschild und/oder die Standardvertragsklauseln gelten, wie im DPA näher dargelegt. Für die Zwecke der Standardvertragsklauseln sind der Kunde und seine jeweiligen Verbundenen Unternehmen jeweils der Datenexporteur, und die Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden und die Ausführung eines Bestellformulars durch ein jeweiliges Verbundenes Unternehmen wird als Ausführung der Standardvertragsklauseln und Anhänge behandelt . Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung stellt Renesent dem Kunden Kundendaten zum Exportieren oder Herunterladen zur Verfügung, wie in der Dokumentation angegeben. Nach diesem 30-tägigen Zeitraum ist Renesent nicht verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren oder bereitzustellen, und wie in der Dokumentation angegeben, wird Renesent danach alle Kopien von Kundendaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen oder vernichten, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist .
2.3 Wiedereingesetztes Personal. Renesent ist für die Leistung seines Personals (einschließlich seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer) und deren Einhaltung der Verpflichtungen von Renesent aus diesem Vertrag verantwortlich, sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
2.4 Beta-Dienste. Von Zeit zu Zeit kann Renesent dem Kunden Beta-Services kostenlos zur Verfügung stellen. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er solche Beta-Dienste ausprobieren möchte oder nicht. Jegliche Nutzung von Beta-Diensten unterliegt den Bedingungen für Beta-Dienste unter https://www.Renesent.com/agreements
2.5 Kostenlose Testversion. Wenn sich der Kunde auf der Website von Renesent oder einem verbundenen Unternehmen für eine kostenlose Testversion registriert, stellt Renesent dem Kunden den/die entsprechenden Service(s) auf Testbasis kostenlos zur Verfügung, bis (a) das Ende des kostenlosen Testzeitraums für den Kunden, je nachdem, welcher Zeitraum früher ist für die Nutzung der betreffenden Dienste registriert sind, oder (b) das Startdatum von Abonnements für gekaufte Dienste, die vom Kunden für diese Dienste bestellt wurden, oder (c) die Kündigung durch Renesent nach eigenem Ermessen. Zusätzliche Bedingungen für die Testversion können auf der Webseite für die Testregistrierung erscheinen. Alle diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen werden durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und sind rechtsverbindlich.
JEGLICHE DATEN, DIE DER KUNDE IN DIE SERVICES EINGEBT, UND ALLE ANPASSUNGEN, DIE VON ODER FÜR DEN KUNDEN AN DEN SERVICES WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION DES KUNDEN VORGENOMMEN WERDEN, GEHEN DAUERHAFT VERLOREN, ES SEI DENN, DER KUNDE ERWIRBT EIN ABONNEMENT FÜR DIESELBEN DIENSTE, WIE DIE DURCH DIE TESTVERSION ABGEDECKTEN, ERWERBT ENTSPRECHENDE AKTUALISIERTE DIENSTE ODER SOLCHE DATEN VOR DEM ENDE DER PROBEZEIT EXPORTIERT. DER KUNDE KANN WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION EINGEGEBENE DATEN ODER ANPASSUNGEN NICHT AUF EINEN DIENST ÜBERTRAGEN, DER EIN DOWNGRADE VON DEM VON DER TESTVERSION ABGEDECKTEN DIENST WÄRE (ZB VON DER ENTERPRISE EDITION AUF DIE PROFESSIONAL EDITION); WENN DER KUNDE EINEN DIENST KAUFT, DER EIN DOWNGRADE VON DEM VON DER TESTVERSION ABGEDECKTEN DIENST WÄRE, MUSS DER KUNDE DIE KUNDENDATEN VOR DEM ENDE DER TESTZEIT EXPORTIEREN, ANDERNFALLS GEHEN DIE KUNDENDATEN DAUERHAFT VERLOREN.
UNGEACHTET DER ABSCHNITTE „ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE“ UND „HAFTUNGSAUSSCHLUSS DURCH Renesent“ WERDEN DIE DIENSTE WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND Renesent ÜBERNIMMT KEINE SCHADENSERSATZPFLICHTEN NOCH HAFTUNG JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE DIENSTE FÜR DEN KOSTENLOSEN TESTZEITRAUM, ES SEI DENN, EIN SOLCHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST NACH GELTENDEM RECHT NICHT DURCHSETZBAR. IN DIESEM FALL DARF Renesents HAFTUNG IN BEZUG AUF DIE WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION BEREITGESTELLTEN DIENSTE 1.000,00 $ NICHT ÜBERSCHREITEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GEBEN RENESENT UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND SEINE LIZENZGEBER DEM KUNDEN NICHT ZU, DASS: (A) DIE NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT, (B) DIE NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN WÄHREND DER KOSTENLOSEN DER TESTZEITRAUM IST UNUNTERBROCHEN, RECHTZEITIG, SICHER ODER FEHLERFREI, UND (C) DIE WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN NUTZUNGSDATEN SIND GENAU. UNGEACHTET ANDERER ANDERER GEGENSÄTZE IM ABSCHNITT „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ NACHSTEHEND HAFTET DER KUNDE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG GEGENÜBER RENESENT UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN VOLLSTÄNDIG FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER DIENSTE WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTZEIT DURCH DEN KUNDEN ERGEBEN DIESE VEREINBARUNG UND JEGLICHE HAFTUNGSFREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN DARUNTER.
DER KUNDE MUSS DIE DOKUMENTATION DES JEWEILIGEN DIENSTES WÄHREND DER TESTZEIT ÜBERPRÜFEN, UM SICH MIT DEN EIGENSCHAFTEN UND FUNKTIONEN DER DIENSTE VERTRAUEN ZU MACHEN, BEVOR SIE EINEN KAUF TÄTIGEN.
2.6 Kostenlose Dienste. Renesent kann dem Kunden kostenlose Dienste zur Verfügung stellen. Die Nutzung der kostenlosen Dienste unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung. Im Falle eines Konflikts zwischen diesem Abschnitt und einem anderen Teil dieser Vereinbarung hat dieser Abschnitt Vorrang. Kostenlose Dienste werden dem Kunden bis zu bestimmten Grenzen, wie in der Dokumentation beschrieben, kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung über diese Grenzen hinaus erfordert den Kauf zusätzlicher Ressourcen oder Dienste durch den Kunden. Der Kunde stimmt zu, dass Renesent nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Zugriff des Kunden auf die kostenlosen Dienste oder Teile davon beenden kann. Der Kunde stimmt zu, dass jede Kündigung des Zugangs des Kunden zu den kostenlosen Diensten ohne vorherige Ankündigung erfolgen kann, und der Kunde stimmt zu, dass Renesent gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für eine solche Kündigung haftbar ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Kundendaten aus den kostenlosen Diensten zu exportieren, bevor der Zugriff des Kunden auf die kostenlosen Dienste aus irgendeinem Grund beendet wird, vorausgesetzt, dass Renesent dem Kunden eine angemessene Gelegenheit gibt, seinen Kunden abzurufen, wenn Renesent das Konto des Kunden kündigt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben Daten.
UNGEACHTET DER ABSCHNITTE „ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE“ UND „HAFTUNGSAUSSCHLUSS DURCH Renesent“ WERDEN DIE KOSTENFREIEN DIENSTE „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND Renesent ÜBERNIMMT KEINE SCHADENSERSATZPFLICHTEN ODER HAFTUNG JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE KOSTENFREIEN DIENSTE, SOFERN EIN SOLCHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS NACH GELTENDEM RECHT NICHT DURCHSETZBAR IST. IN DIESEM FALL DARF DIE HAFTUNG VON Renesent HINSICHTLICH DER KOSTENFREIEN DIENSTE 1.000,00 $ NICHT ÜBERSCHREITEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GEBEN RENESENT UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND SEINE LIZENZGEBER GEGENÜBER DEM KUNDEN KEINERLEI ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG, DASS: (A) DIE NUTZUNG DER KOSTENLOSEN DIENSTE DURCH DEN KUNDEN DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT, (B) DIE NUTZUNG DER KOSTENLOSEN DIENSTE DURCH DEN KUNDEN UNUNTERBROCHEN, RECHTZEITIG, SICHER ODER FEHLERFREI UND (C) DIE ÜBER DIE KOSTENLOSEN DIENSTE BEREITGESTELLTEN NUTZUNGSDATEN SIND GENAU. UNGEACHTET ANDERER ANDERER GEGENSÄTZE IM ABSCHNITT „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ HAFTET DER KUNDE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG GEGENÜBER Renesent UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN VOLLSTÄNDIG FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER KOSTENFREIEN DIENSTE DURCH DEN KUNDEN, VERLETZUNGEN DURCH DEN KUNDEN GEGEN DIESE VEREINBARUNG UND JEGLICHEN ERGEBEN DER ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN NACHFOLGEND.
- NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND INHALTEN
3.1 Abonnements. Sofern im entsprechenden Bestellformular oder in der Dokumentation nicht anders angegeben, werden (a) gekaufte Dienste und der Zugriff auf Inhalte als Abonnements für die im entsprechenden Bestellformular oder im entsprechenden Online-Einkaufsportal angegebene Laufzeit erworben, (b) können Abonnements für gekaufte Dienste erworben werden während einer Abonnementlaufzeit zum gleichen Preis wie der zugrunde liegende Abonnementpreis hinzugefügt werden, anteilig für den Teil dieser Abonnementlaufzeit, der zum Zeitpunkt des Hinzufügens der Abonnements verbleibt, und (c) alle hinzugefügten Abonnements enden am selben Datum wie die zugrunde liegenden Abonnements. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Renesent zu zukünftigen Funktionen oder Merkmalen abhängig sind.
3.2 Nutzungsbeschränkungen. Dienste und Inhalte unterliegen den in den Bestellformularen und der Dokumentation angegebenen Nutzungsbeschränkungen. Wenn der Kunde ein vertragliches Nutzungslimit überschreitet, kann Renesent mit dem Kunden zusammenarbeiten, um zu versuchen, die Nutzung durch den Kunden so zu reduzieren, dass sie diesem Limit entspricht. Wenn der Kunde ungeachtet der Bemühungen von Renesent nicht in der Lage oder willens ist, eine vertragliche Nutzungsbeschränkung einzuhalten, wird der Kunde auf Anfrage von Renesent unverzüglich ein Bestellformular für zusätzliche Mengen der entsprechenden Dienste oder Inhalte erstellen und/oder eine Rechnung für die übermäßige Nutzung entsprechend bezahlen mit dem Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ weiter unten.
3.3 Pflichten des Kunden. Der Kunde ist (a) verantwortlich für die Einhaltung dieser Vereinbarung, der Dokumentation und der Bestellformulare durch die Benutzer, (b) ist verantwortlich für die Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten, die Mittel, mit denen der Kunde Kundendaten erworben hat, und die Verwendung der Kundendaten durch den Kunden mit den Diensten und das Zusammenwirken von nicht-Renesent-Anwendungen, mit denen der Kunde Dienste oder Inhalte nutzt, (c) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung von Diensten und Inhalten zu verhindern, und Renesent unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff zu informieren oder verwenden, (d) Dienste und Inhalte nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Dokumentation, der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und externen Diensten unter https://www.Renesent.com/company/legal/agreements, den Bestellformularen und den geltenden Gesetzen und Behörden verwenden Vorschriften und (e) die Nutzungsbedingungen aller nicht wiederkehrenden Anwendungen einhalten, mit denen der Kunde Dienste oder Inhalte nutzt. Jegliche Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen das Vorstehende durch den Kunden oder Benutzer, die nach Einschätzung von Renesent die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Dienste von Renesent gefährdet, kann zur sofortigen Aussetzung der Dienste durch Renesent führen, Renesent wird jedoch unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen dem Kunden vor einer solchen Aussetzung eine Benachrichtigung und die Möglichkeit geben, einen solchen Verstoß oder eine solche Bedrohung zu beheben.
3.4 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde wird (a) keinen Dienst oder Inhalt jemand anderem als dem Kunden oder Benutzern zur Verfügung stellen oder einen Dienst oder Inhalt zum Nutzen von jemand anderem als dem Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen nutzen, es sei denn, in einem Bestellformular oder der Dokumentation ist ausdrücklich etwas anderes angegeben, (b) Dienste oder Inhalte verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, verteilen, verfügbar machen, vermieten oder leasen oder Dienste oder Inhalte in ein Servicebüro oder Outsourcing-Angebot aufnehmen, (c) einen Dienst oder eine nicht erneute Anwendung verwenden verletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder deliktisches Material zu speichern oder zu übertragen oder Material unter Verletzung der Datenschutzrechte Dritter zu speichern oder zu übertragen, (d) einen Dienst oder eine nicht wiedergebende Anwendung zu verwenden, um bösartigen Code zu speichern oder zu übertragen, (e) die Integrität oder Leistung von Diensten oder darin enthaltenen Daten von Drittanbietern beeinträchtigen oder unterbrechen, (f) versuchen, unbefugten Zugriff auf Dienste oder Inhalte oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen, (g) direkten oder indirekten Zugriff darauf zu gestatten oder die Nutzung von Diensten oder Inhalten auf eine Weise, die eine vertragliche Nutzungsbeschränkung umgeht, oder die Nutzung von Diensten für den Zugriff auf oder die Nutzung von geistigem Eigentum von Renesent, es sei denn, dies ist gemäß dieser Vereinbarung, einem Bestellformular oder der Dokumentation zulässig, (h) ändern, Kopieren oder Erstellen abgeleiteter Werke auf der Grundlage eines Dienstes oder eines Teils, einer Funktion, Funktion oder Benutzeroberfläche davon, (i) Kopieren von Inhalten, sofern hierin oder in einem Bestellformular oder der Dokumentation nicht gestattet, (j) Framen oder Spiegeln eines Teils davon Service oder Inhalt, außer Framing in den eigenen Intranets des Kunden oder anderweitig für seine eigenen internen Geschäftszwecke oder wie in der Dokumentation erlaubt, (k) außer im gesetzlich zulässigen Umfang, Service oder Inhalt disassemblieren, zurückentwickeln oder dekompilieren oder darauf zuzugreifen, um (1) ein konkurrenzfähiges Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, (2) ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Dienstes zu erstellen, (3) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Dienstes zu kopieren, oder (4) dete Prüfen Sie, ob die Dienste in den Geltungsbereich eines Patents fallen.
3.5 Entfernung von Inhalten und nicht erneuten Anwendungen. Wenn der Kunde benachrichtigt wird, dass Inhalte oder eine nicht erneute Anwendung entfernt, geändert und/oder deaktiviert werden müssen, um eine Verletzung geltender Gesetze, Rechte Dritter oder der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und zur externen Nutzung von Diensten zu vermeiden, wird der Kunde dies unverzüglich tun. Wenn der Kunde die erforderlichen Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden nicht ergreift oder wenn nach Einschätzung von Renesent ein fortgesetzter Verstoß wahrscheinlich erneut auftritt, kann Renesent den betreffenden Inhalt, Dienst und/oder die nicht von Renesent stammende Anwendung deaktivieren. Auf Anfrage von Renesent muss der Kunde diese Löschung und Einstellung der Nutzung schriftlich bestätigen und Renesent ist berechtigt, gegebenenfalls eine Kopie dieser Bestätigung an einen solchen Drittkläger oder eine Regierungsbehörde zu übermitteln. Wenn Renesent von einem Drittrechtsinhaber aufgefordert wird, Inhalte zu entfernen, oder Informationen erhält, dass dem Kunden bereitgestellte Inhalte möglicherweise gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, kann Renesent den Zugriff des Kunden auf Inhalte über die Dienste einstellen.
- NICHT ERNEUTE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
4.1 Nicht erneute Produkte und Dienstleistungen. Renesent oder Dritte können (z. B. über einen Marktplatz oder auf andere Weise) Produkte oder Dienstleistungen Dritter verfügbar machen, einschließlich z. B. nicht von Renesent stammende Anwendungen und Implementierungs- und andere Beratungsdienste. Jeglicher Erwerb solcher Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden und jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und nicht-renesent Anbietern, Produkten oder Dienstleistungen findet ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen nicht-reresent Anbieter statt. Renesent übernimmt keine Gewährleistung oder Unterstützung für nicht von Renesent stammende Anwendungen oder andere nicht von Renesent stammende Produkte oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie von Renesent als „zertifiziert“ oder anderweitig bezeichnet werden, es sei denn, in einem Bestellformular ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Renesent ist nicht verantwortlich für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die sich aus dem Zugriff durch eine solche Non-Resent-Anwendung oder ihren Anbieter ergeben.
4.2 Integration mit nicht wiederkehrenden Anwendungen. Die Dienste können Funktionen enthalten, die für die Zusammenarbeit mit nicht wiederkehrenden Anwendungen entwickelt wurden. Renesent kann die kontinuierliche Verfügbarkeit solcher Servicefunktionen nicht garantieren und kann deren Bereitstellung einstellen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung, Gutschrift oder andere Entschädigung hat, wenn beispielsweise und ohne Einschränkung der Anbieter einer NonRenesent-Anwendung aufhört, die NonResent-Anwendung zu stellen Renesent-MSA Sept. 2019 Seite 5 von 12 für die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Servicefunktionen in einer für Renesent akzeptablen Weise verfügbar sein.
- GEBÜHREN UND ZAHLUNG
5.1 Gebühren. Der Kunde zahlt alle in den Bestellformularen angegebenen Gebühren. Sofern hierin oder in einem Bestellformular nicht anders angegeben, (i) basieren Gebühren auf gekauften Diensten und Inhaltsabonnements und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, und (iii) Mengen erworbenes Guthaben kann während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden.
5.2 Rechnungsstellung und Zahlung. Der Kunde stellt Renesent gültige und aktualisierte Kreditkarteninformationen oder eine gültige Bestellung oder ein alternatives Dokument zur Verfügung, das für Renesent angemessen akzeptabel ist. Wenn der Kunde Renesent Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellt, ermächtigt der Kunde Renesent, diese Kreditkarte für alle gekauften Dienste zu belasten, die im Bestellformular für die anfängliche Abonnementlaufzeit und alle verlängerten Abonnementlaufzeiten aufgeführt sind, wie in der „Laufzeit der gekauften Abonnements“ festgelegt. Abschnitt unten. Diese Gebühren werden im Voraus erhoben, entweder jährlich oder gemäß einer anderen Abrechnungshäufigkeit, die im entsprechenden Bestellformular angegeben ist. Wenn im Bestellformular angegeben ist, dass die Zahlung mit einer anderen Methode als Kreditkarte erfolgt, stellt Renesent dem Kunden eine Rechnung im Voraus und ansonsten in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bestellformular. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind in Rechnung gestellte Gebühren 30 Tage ab Rechnungsdatum netto fällig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Renesent vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen bereitzustellen und Renesent über Änderungen dieser Informationen zu informieren.
5.3 Überfällige Gebühren. Wenn ein Rechnungsbetrag bis zum Fälligkeitsdatum nicht bei Renesent eingeht, können ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsbehelfe von Renesent (a) für diese Gebühren Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Saldos pro Monat oder dem maximal zulässigen Satz anfallen Gesetz, je nachdem, welches niedriger ist, und/oder (b) Renesent kann zukünftige Abonnementverlängerungen und Bestellformulare an Zahlungsbedingungen binden, die kürzer sind als die im Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ oben angegebenen.
5.4 Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung. Wenn eine vom Kunden im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung für Dienstleistungen geschuldete Gebühr 30 Tage oder mehr überfällig ist (oder 10 oder mehr Tage im Falle von Beträgen, die Renesent zur Belastung der Kreditkarte des Kunden autorisiert hat), kann Renesent ohne Einschränkung seine anderen Rechte und Rechtsbehelfe, die nicht bezahlten Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen solcher Vereinbarungen zu beschleunigen, sodass alle diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und die Dienstleistungen auszusetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind, vorausgesetzt, dass es sich nicht um Kunden handelt, die per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen dessen Zahlung abgelehnt wurde, benachrichtigt Renesent den Kunden mindestens 10 Tage im Voraus, dass sein Konto überfällig ist, in Übereinstimmung mit dem nachstehenden Abschnitt „Art der Benachrichtigung“ für Rechnungsbenachrichtigungen, bevor die Dienstleistungen für den Kunden ausgesetzt werden.
5.5 Zahlungsstreitigkeiten. Renesent wird seine Rechte aus dem obigen Abschnitt „Überfällige Gebühren“ oder „Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung“ nicht ausüben, wenn der Kunde die anwendbaren Gebühren angemessen und in gutem Glauben bestreitet und sorgfältig an der Beilegung des Streits mitarbeitet.
5.6 Steuern. Die Gebühren von Renesent beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche behördliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Mehrwert-, Verkaufs-, Gebrauchs- oder Quellensteuern, die von irgendeiner Rechtsordnung zu erheben sind (zusammen „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern im Zusammenhang mit seinen Einkäufen hierunter verantwortlich. Wenn Renesent gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, stellt Renesent dem Kunden eine Rechnung und der Kunde zahlt diesen Betrag, es sei denn, der Kunde legt Renesent eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde. Zur Klarstellung: Renesent ist allein verantwortlich für Steuern, die auf der Grundlage seines Einkommens, Vermögens und seiner Mitarbeiter zu erheben sind.
- EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN
6.1 Rechtsvorbehalt. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behalten sich Renesent, seine verbundenen Unternehmen, seine Lizenzgeber und Inhaltsanbieter alle ihre Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und Inhalten vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden hierunter keine Rechte gewährt, die nicht ausdrücklich hierin festgelegt sind.
6.2 Zugriff auf und Nutzung von Inhalten. Der Kunde hat das Recht, gemäß den Bedingungen der geltenden Bestellformulare, dieser Vereinbarung und der Dokumentation auf anwendbare Inhalte zuzugreifen und diese zu nutzen.
6.3 Lizenz des Kunden an Renessent. Der Kunde gewährt Renesent, seinen verbundenen Unternehmen und entsprechenden Auftragnehmern eine weltweite, zeitlich begrenzte Lizenz zum Hosten, Kopieren, Verwenden, Übertragen und Anzeigen aller nicht von Renesent stammenden Anwendungen und Programmcodes, die von oder für den Kunden unter Verwendung eines Dienstes oder zur Verwendung durch den Kunden mit dem erstellt wurden Dienste und Kundendaten, jeweils soweit für Renesent angemessen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste und zugehörigen Systeme gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen und sicherzustellen. Entscheidet sich der Kunde für die Verwendung einer Non-Renesent-Anwendung mit einem Dienst, erteilt der Kunde Renesent die Erlaubnis, der Non-Renesent-Anwendung und ihrem Anbieter den Zugriff auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Non-Renesent-Anwendung durch den Kunden zu gestatten, soweit dies für die Zusammenarbeit dieser Non-Renesent-Anwendung angemessen ist. Erneute Anwendung mit dem Dienst. Vorbehaltlich der hierin gewährten eingeschränkten Lizenzen erwirbt Renesent im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte, Titel oder Anteile vom Kunden oder seinen Lizenzgebern an oder an Kundendaten, nicht von Renesent stammenden Anwendungen oder einem solchen Programmcode.
6.4 Lizenz des Kunden zur Nutzung von Feedback. Der Kunde gewährt Renesent und seinen verbundenen Unternehmen eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Integration von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen, Korrekturen oder anderen Rückmeldungen, die vom Kunden oder Benutzern in Bezug auf den Betrieb der Dienste von Renesent oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, in seine Dienste .
6.5 Endnutzungsbestimmungen der Bundesregierung. Renesent stellt die Dienste, einschließlich zugehöriger Software und Technologie, für die endgültige Endnutzung durch die Bundesregierung in Übereinstimmung mit Folgendem bereit: Die Dienste bestehen aus „kommerziellen Artikeln“, wie in FAR Renesent-MSA, Sept. 2019, Seite 6 von 12 definiert, 2.101. In Übereinstimmung mit FAR 12.211-12.212 und DFARS 227.7102-4 und 227.7202-4, soweit zutreffend, die Rechte der US-Regierung, kommerzielle Computersoftware, kommerzielle Computersoftwaredokumentation, und technische Daten, die in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt werden, sind wie in dieser Vereinbarung bereitgestellt, mit der Ausnahme, dass für Endbenutzer des US-Verteidigungsministeriums technische Daten, die üblicherweise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, gemäß DFARS 252.227-7015 bereitgestellt werden. Wenn eine Regierungsbehörde zusätzliche Rechte benötigt, muss sie einen für beide Seiten akzeptablen schriftlichen Zusatz zu dieser Vereinbarung aushandeln, in dem diese Rechte ausdrücklich gewährt werden.
- VERTRAULICHKEIT
7.1 Definition vertraulicher Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei“) an die andere Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich weitergegeben werden, die als vertraulich bezeichnet werden oder angesichts dessen vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind Art der Informationen und die Umstände der Offenlegung. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten; Zu den vertraulichen Informationen von Renesent gehören die Dienste und Inhalte sowie die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung und alle Bestellformulare (einschließlich Preise). Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von dieser Partei offengelegt werden. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer der offenlegenden Partei geschuldeten Verpflichtung allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne Verletzung einer der offenlegenden Partei geschuldeten Verpflichtung, (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer der offenlegenden Partei geschuldeten Verpflichtung erhalten wurde oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde. Zur Klarstellung: Die in diesem Abschnitt „Vertraulichkeit“ dargelegten Geheimhaltungspflichten gelten für vertrauliche Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Bewertung zusätzlicher Renesent-Dienste ausgetauscht werden.
7.2 Schutz vertraulicher Informationen. Zwischen den Parteien behält jede Partei alle Eigentumsrechte an und für ihre vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wird das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt), um (i) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für irgendeinen Zweck außerhalb zu verwenden Geltungsbereich dieser Vereinbarung und (ii) soweit nicht anderweitig von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigt, den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf die Mitarbeiter und Auftragnehmer ihrer und ihrer verbundenen Unternehmen beschränken, die diesen Zugang für Zwecke im Einklang mit dieser Vereinbarung benötigen und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, die Schutzmaßnahmen enthalten, die nicht wesentlich weniger Schutz für die vertraulichen Informationen bieten als die hierin enthaltenen. Keine der Parteien wird die Bedingungen dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, mit Ausnahme ihrer verbundenen Unternehmen, Rechtsberater und Buchhalter, vorausgesetzt, dass eine Partei, die eine solche Offenlegung gegenüber ihrem verbundenen Unternehmen, Rechtsberater oder Wirtschaftsprüfer bleiben für die Einhaltung dieses Abschnitts „Vertraulichkeit“ durch diese verbundenen Unternehmen, Rechtsberater oder Wirtschaftsprüfer verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden kann Renesent die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle anwendbaren Bestellformulare an einen Subunternehmer oder Nicht-Renesent-Anwendungsanbieter in dem Umfang weitergeben, der erforderlich ist, um die Verpflichtungen von Renesent aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, und zwar unter den Bedingungen der Vertraulichkeit, die im Wesentlichen so schützend sind, wie hierin festgelegt.
7.3 Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei gibt der offenlegenden Partei vorab eine Mitteilung über die erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und angemessene Unterstützung seitens der offenlegenden Partei Kosten, wenn die Offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wenn die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht bestreitet, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei ihre Kosten angemessene Kosten für die Zusammenstellung und Bereitstellung eines sicheren Zugriffs auf diese vertraulichen Informationen.
- ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
8.1 Darstellungen. Jede Partei versichert, dass sie diese Vereinbarung rechtsgültig abgeschlossen hat und dazu befugt ist.
8.2 Erneute Garantien. Renesent garantiert, dass während einer anwendbaren Abonnementlaufzeit (a) dieser Vertrag, die Bestellformulare und die Dokumentation die anwendbaren administrativen, physischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten genau beschreiben, (b) Renesent dies tun wird die Gesamtsicherheit der Dienste nicht wesentlich verringern, (c) die Dienste wesentlich in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation funktionieren und (d) vorbehaltlich des obigen Abschnitts „Integration mit nicht-Renesent-Anwendungen“ Renesent die Gesamtsicherheit nicht wesentlich verringern wird Funktionalität der Dienste. Für jede Verletzung einer der oben genannten Garantien sind die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden die in den Abschnitten „Kündigung“ und „Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung“ unten beschriebenen.
8.3 Haftungsausschluss. AUSSER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, ÜBERNIMMT KEINE PARTEI IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG. INHALTE UND BETA-DIENSTE WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT AUSSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT.
- GEGENSEITIGE FREISTELLUNG
9.1 Schadloshaltung durch Renessent. Renesent verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die gegen den Kunden von Renesent-MSA, Sept. 2019 Seite 7 von 12 erhoben oder vorgebracht werden, die von einem Dritten behauptet werden, dass ein gekaufter Service die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbraucht (ein „Anspruch gegen Kunde“) und stellt den Kunden von allen Schäden, Anwaltsgebühren und Kosten frei, die dem Kunden endgültig zugesprochen werden, als Ergebnis oder für Beträge, die der Kunde im Rahmen eines von Renesent schriftlich genehmigten Vergleichs gezahlt hat, einer Forderung gegen den Kunden, vorausgesetzt, der Kunde (a ) Renesent umgehend schriftlich über die Forderung gegen den Kunden informiert, (b) Renesent die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung gegen den Kunden gibt (mit der Ausnahme, dass Renesent keine Forderung gegen den Kunden beilegen darf, es sei denn, es stellt den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung frei), und (c) Renesent auf Kosten von Renesent jede angemessene Unterstützung leistet. Wenn Renesent Informationen über eine Klage wegen Verletzung oder Veruntreuung im Zusammenhang mit einem Dienst erhält, kann Renesent nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden (i) die Dienste so modifizieren, dass sie nicht mehr als Verletzung oder Veruntreuung geltend gemacht werden, ohne die Gewährleistungen von Renesent unter „ Erneuerte Garantien“ oben, (ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung dieses Dienstes durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung erwerben oder (iii) die Abonnements des Kunden für diesen Dienst mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen und dem Kunden alle vorausbezahlten Gebühren für den Rest erstatten die Laufzeit der gekündigten Abonnements. Die oben genannten Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, wenn (1) die Behauptung nicht ausdrücklich besagt, dass die Dienste die Grundlage des Anspruchs gegen den Kunden sind; (2) ein Anspruch gegen den Kunden entsteht aus der Nutzung oder Kombination der Dienste oder eines Teils davon mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen, die nicht von Renesent bereitgestellt werden, wenn die Dienste oder deren Nutzung ohne eine solche Kombination nicht verletzen würden; (3) ein Anspruch gegen den Kunden entsteht aus Dienstleistungen im Rahmen eines Bestellformulars, für die keine Gebühr erhoben wird; oder (4) ein Anspruch gegen den Kunden ergibt sich aus Inhalten, einer nicht wiederholten Anwendung oder einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung, die Dokumentation oder anwendbare Bestellformulare.
9.2 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Renesent und seine verbundenen Unternehmen gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die gegen Renesent von Dritten erhoben oder angestrengt werden, die (a) behaupten, dass Kundendaten oder die Verwendung von Kundendaten durch den Kunden mit den Diensten, (b) eine Nicht-Renesent Die vom Kunden bereitgestellte Anwendung oder (c) die Kombination einer vom Kunden bereitgestellten und mit den Diensten verwendeten Non-Renesent-Anwendung verletzt oder missbraucht die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten oder ergibt sich aus der rechtswidrigen Nutzung der Dienste oder Inhalte durch den Kunden oder unter Verstoß gegen die Vereinbarung, die Dokumentation oder das Bestellformular (jeweils ein „Anspruch gegen Renesent“) und wird Renesent von allen Schäden, Anwaltsgebühren und Kosten freistellen, die Renesent als Ergebnis oder für von ihm gezahlte Beträge endgültig zugesprochen werden Renesent im Rahmen eines vom Kunden schriftlich genehmigten Vergleichs eine Forderung gegen Renesent, vorausgesetzt, Renesent (a) informiert den Kunden unverzüglich schriftlich über die Forderung gegen Renesent, (b) gibt dem Kunden sol e Kontrolle der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen Renesent (mit der Ausnahme, dass der Kunde Ansprüche gegen Renesent nicht beilegen darf, es sei denn, er stellt Renesent bedingungslos von jeglicher Haftung frei) und (c) leistet dem Kunden auf Kosten des Kunden jede angemessene Unterstützung. Die oben genannten Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, wenn ein Anspruch gegen Renesent aus einer Verletzung dieser Vereinbarung, der Dokumentation oder der anwendbaren Bestellformulare durch Renesent entsteht.
9.3 Ausschließlicher Rechtsbehelf. Dieser Abschnitt „Gegenseitige Schadloshaltung“ legt die alleinige Haftung der freistellenden Partei gegenüber und das ausschließliche Rechtsmittel der freigestellten Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche Dritter fest.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI ZUSAMMEN MIT ALLEN IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER MIT IHRER VEREINBARUNG VERBUNDEN IST, DEN GESAMTBETRAG, DER VOM KUNDEN UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT WURDE, DIE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM ERSTEN VERTRAG ZU DER HAFTUNG FÜHREN VORFALL, AUS DEM DIE HAFTUNG ENTSTAND. DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG GILT OB AUS VERTRAG ODER DELIKT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, BESCHRÄNKT ABER NICHT DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEMÄSS DEM OBEN ABSCHNITT „GEBÜHREN UND ZAHLUNG“.
10.2 Ausschluss von Folge- und Folgeschäden. IN KEINEM FALL HAFTET KEINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN, GESCHÄFTS- ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, DECKUNGS-, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER STRAFSCHÄDEN, OB EINE KLAGE BEI VERTRAG ODER DELIKT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN EINE PARTEI ODER IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER WENN DAS RECHTSMITTEL EINER PARTEI ODER IHRER TOCHTERGESELLSCHAFTEN ANDERWEITIG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IM GESETZLICH VERBOTENEN UMFANG.
- LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
11.1 Vertragsdauer. Diese Vereinbarung beginnt an dem Datum, an dem der Kunde sie zum ersten Mal akzeptiert, und dauert an, bis alle Abonnements hierunter abgelaufen sind oder gekündigt wurden.
11.2 Laufzeit gekaufter Abonnements. Die Laufzeit jedes Abonnements ist im jeweiligen Bestellformular angegeben. Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, verlängern sich Abonnements automatisch um weitere Zeiträume, die der ablaufenden Abonnementlaufzeit oder einem Jahr (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist) entsprechen, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen dies mindestens 30 Tage vor dem Ende schriftlich (E-Mail akzeptabel) mit der jeweiligen Abonnementlaufzeit. Sofern nicht ausdrücklich im entsprechenden Bestellformular angegeben, erfolgt die Verlängerung von Abonnements mit Aktionspreis oder einmaligen Preisen zu den geltenden Listenpreisen von Renesent, die zum Zeitpunkt der entsprechenden Verlängerung gültig sind. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen führt jede Verlängerung, bei der das Abonnementvolumen oder die Abonnementdauer für Dienste gegenüber der vorherigen Laufzeit abgenommen hat, zu einer Neupreisgestaltung bei der Verlängerung ohne Berücksichtigung der Einheitspreise der vorherigen Laufzeit. Renesent-MSA Sept. 2019 Seite 8 von 12
11.3 Kündigung. Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen (i) mit einer Frist von 30 Tagen gegenüber der anderen Partei über eine wesentliche Verletzung, wenn diese Verletzung nach Ablauf dieser Frist nicht behoben wurde, oder (ii) wenn die andere Partei Gegenstand einer Petition wird in Konkurs oder anderen Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern.
11.4 Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung. Wenn diese Vereinbarung vom Kunden gemäß dem Abschnitt „Kündigung“ oben gekündigt wird, erstattet Renesent dem Kunden alle vorausbezahlten Gebühren für die restliche Laufzeit aller Bestellformulare nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung von Renesent gemäß dem Abschnitt „Kündigung“ oben gekündigt wird, zahlt der Kunde alle unbezahlten Gebühren für die restliche Laufzeit aller Bestellformulare, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. In keinem Fall entbindet die Kündigung den Kunden von seiner Verpflichtung, an Renesent für den Zeitraum vor dem Wirksamwerden der Kündigung zu zahlende Gebühren zu zahlen.
11.5 Fortbestehende Bestimmungen. Die Abschnitte mit den Titeln „Kostenlose Dienste“, „Gebühren und Zahlung“, „Eigentumsrechte und Lizenzen“, „Vertraulichkeit“, „Haftungsausschlüsse“, „Gegenseitige Freistellung“, „Haftungsbeschränkung“, „Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung“, „Entfernung of Content and Non-Renesent Applications“, „Fortbestehende Bestimmungen“ und „Allgemeine Bestimmungen“ überdauern eine Kündigung oder einen Ablauf dieser Vereinbarung, und der Abschnitt mit dem Titel „Schutz von Kundendaten“ wird eine Kündigung oder einen Ablauf dieser Vereinbarung so lange überdauern da Renesent im Besitz der Kundendaten bleibt.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
12.1 Exportkonformität. Die Dienste, Inhalte, andere Renesent-Technologien und Derivate davon können Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Gerichtsbarkeiten unterliegen. Renesent und der Kunde erklären jeweils, dass sie nicht auf einer Denied-Party-Liste der US-Regierung aufgeführt sind. Der Kunde gestattet keinem Benutzer den Zugriff auf oder die Nutzung von Diensten oder Inhalten in einem Land oder einer Region, gegen die die USA ein Embargo verhängt haben (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien oder die Krim) oder unter Verletzung von US-Exportgesetzen oder -bestimmungen.
12.2 Korruptionsbekämpfung. Keine der Parteien hat im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung illegale oder unangemessene Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertsachen von einem Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei erhalten oder angeboten bekommen. Angemessene Geschenke und Einladungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die obige Einschränkung.
12.3 Gesamte Vereinbarung und Rangfolge. Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen Renesent und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung von Diensten und Inhalten durch den Kunden und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Darstellungen, schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Die Parteien vereinbaren, dass alle in einer Kundenbestellung oder in einer anderen Kundenbestelldokumentation (mit Ausnahme von Bestellformularen) angegebenen Bestimmungen oder Bedingungen ungültig sind. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den folgenden Dokumenten ist die Rangfolge: (1) das anwendbare Bestellformular, (2) dieser Vertrag und (3) die Dokumentation. Titel und Überschriften von Abschnitten dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau einer Bestimmung dieser Vereinbarung.
12.4 Beziehung der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Vertretungs-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Jede Partei ist allein verantwortlich für die Zahlung aller ihren Mitarbeitern geschuldeten Vergütungen sowie aller beschäftigungsbezogenen Steuern.
12.5 Drittbegünstigte. Es gibt keine Drittbegünstigten im Rahmen dieser Vereinbarung.
12.6 Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar.
12.7 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden wird, gilt die Bestimmung als null und nichtig, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.
12.8 Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, sei es kraft Gesetzes oder anderweitig; vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten kann . Ungeachtet des Vorstehenden, wenn eine Partei von einem direkten Wettbewerber der anderen Partei übernommen wird, im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte an ihn verkauft oder einen Kontrollwechsel zugunsten eines direkten Wettbewerbers erfährt, kann diese andere Partei diese Vereinbarung schriftlich kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet Renesent dem Kunden alle vorausbezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Abonnements für den Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Kündigung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung bindend und kommt den Parteien, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute.
12.9 Erneuter Auftraggeber, Hinweise, geltendes Recht und Gerichtsstand. Das Unternehmen, das diese Vereinbarung abschließt, die Adresse, an die der Kunde Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung richten sollte, das Recht, das bei Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt, und die Gerichte, die für solche Streitigkeiten zuständig sind oder Gerichtsverfahren, hängen davon ab, wo der Kunde seinen Wohnsitz hat. Renesent-MSA Sept. 2019 Seite 9 von 12 Wenn der Kunde ansässig ist in: Das Renesent-Unternehmen, das diese Vereinbarung eingeht, ist: Mitteilungen sind zu richten an: Geltendes Recht ist: Gerichte mit ausschließlicher Zuständigkeit sind: Die Vereinigten Staaten von Amerika, Mexiko oder ein Land in Mittel- oder Südamerika oder der Karibik Renesent.com, Inc., ein Unternehmen aus Florida Renesent, 514 North California Ave. Beaumont CA 92223, USA, z. Hd.: VP, Worldwide Sales Operations, mit einer Kopie an z. Hd.: General Counsel. Florida und beherrschendes Bundesgesetz der Vereinigten Staaten Broward, Florida, USA
12.10 Art der Mitteilung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, erfolgen alle Mitteilungen in Bezug auf diese Vereinbarung schriftlich und treten mit (a) persönlicher Zustellung, (b) dem zweiten Geschäftstag nach dem Absenden oder (c) in Kraft, mit Ausnahme von Kündigungen oder eine entschädigungspflichtige Forderung („Rechtliche Hinweise“), die am Tag des Versands per E-Mail eindeutig als rechtliche Hinweise erkennbar sein müssen. Abrechnungsbezogene Mitteilungen an den Kunden werden an die vom Kunden benannte zuständige Kontaktperson für Abrechnungen gerichtet. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden werden an den vom Kunden benannten zuständigen Systemadministrator der Services gerichtet.
12.11 Vereinbarung mit geltendem Recht und Gerichtsstand. Jede Partei stimmt dem anwendbaren anwendbaren Recht oben ohne Rücksicht auf Wahl- oder Kollisionsnormen und der ausschließlichen Zuständigkeit der oben anwendbaren Gerichte zu.
12.12 Lokale gesetzliche Anforderungen: Frankreich. In Bezug auf Kunden mit Wohnsitz in Frankreich gilt im Falle eines Konflikts zwischen den für den Kunden geltenden französischen Gesetzen und den Bedingungen dieser Vereinbarung das geltende gesetzliche Recht.
12.13 Lokale gesetzliche Anforderungen: Deutschland. In Bezug auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland werden Abschnitt 8 „ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE“, Abschnitt 9.3 „Ausschließlicher Rechtsbehelf“ und Abschnitt 10 „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ dieser Vereinbarung jeweils durch die folgenden Abschnitte ersetzt:
8 GEWÄHRLEISTUNG FÜR KUNDEN MIT SITZ IN DEUTSCHLAND
8.1 Vereinbarte Qualität der Dienstleistungen. Renesent garantiert, dass während einer anwendbaren Abonnementlaufzeit (a) dieser Vertrag, die Bestellformulare und die Dokumentation die anwendbaren administrativen, physischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten genau beschreiben, (b) Renesent dies tun wird die Gesamtsicherheit der Dienste nicht wesentlich verringern, (c) die Dienste wesentlich in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation funktionieren und (d) vorbehaltlich des obigen Abschnitts „Integration mit nicht-Renesent-Anwendungen“ Renesent die Gesamtsicherheit nicht wesentlich verringern wird Funktionalität der Dienste.
8.2 Inhalt. Renesent bezeichnet oder macht sich Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Inhalte. Die Parteien vereinbaren, dass die Abschnitte „Meldung von Mängeln“, „Rechtsbehelfe aufgrund von Mängeln“ und „Ausschlüsse“ entsprechend für die Verantwortung von Renesent gelten, falls Renesent von einem zuständigen Gericht für den Inhalt verantwortlich erklärt wird.
8.3 Mängelrüge. Der Kunde muss Renesent jede Abweichung der Dienstleistungen von dem Abschnitt „Vereinbarte Beschaffenheit der Dienstleistungen“ („Mangel“) unverzüglich schriftlich mitteilen und eine detaillierte Beschreibung des Mangels oder, falls dies nicht möglich ist, der Symptome des Mangels übermitteln Defekt. Der Kunde leitet alle nützlichen Informationen, die dem Kunden zur Behebung des Mangels zur Verfügung stehen, an Renesent weiter.
8.4 Mängelbeseitigung. Renesent wird jeden Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Wenn eine solche Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde das entsprechende Bestellformular kündigen, vorausgesetzt, dass Renesent genügend Zeit hatte, den Mangel zu beheben. Abschnitt „Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung“, Satz 1 und Satz 3 gelten entsprechend. Ist Renesent für den Mangel verantwortlich oder gerät Renesent mit der Nachbesserung in Verzug, kann der Kunde Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens in dem im nachfolgenden Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ näher bezeichneten Umfang geltend machen.
8.5 Rechtsmängel. Rechtsmängel der Dienste werden gemäß den Bestimmungen in Ziffer 9 „Gegenseitige Freistellung“ behandelt.
8.6 Ausschlüsse. Der Kunde hat keine Ansprüche gemäß dieser Klausel 8 „Gewährleistung“, wenn ein Mangel dadurch verursacht wurde, dass die Dienste vom Kunden nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, der Dokumentation und der anwendbaren Bestellformulare genutzt wurden. 9.3 Haftung aus Schadensersatz für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Der nachstehende Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ gilt für alle Ansprüche, die sich aus diesem Abschnitt „Gegenseitige Schadloshaltung“ ergeben.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR KUNDEN MIT SITZ IN DEUTSCHLAND
10.1 Unbeschränkte Haftung. Die Parteien haften einander unbeschränkt (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) im Rahmen einer von der jeweiligen Partei übernommenen Garantie, (c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (d) bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (e) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
10.2 Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten und dadurch gefährdeter Erreichung des Vertragszwecks einschließlich etwaiger Bestellformulare oder bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung schon die Entlastung die eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages (einschließlich eines etwaigen Bestellformulars) ist, ist die Haftung der Parteien auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.3 Haftungshöchstgrenze. Sofern die Parteien nicht gemäß dem vorstehenden Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ haften, darf die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit allen ihren verbundenen Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, in keinem Fall den vom Kunden und seinen verbundenen Unternehmen hierunter gezahlten Gesamtbetrag übersteigen für die haftungsbegründenden Dienstleistungen in den 12 Monaten vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist. Die vorstehende Beschränkung schränkt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen gemäß dem obigen Abschnitt „Gebühren und Zahlung“ nicht ein.
10.4 Geltungsbereich. Mit Ausnahme der Haftung gemäß Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Fall von Schadensersatzansprüchen einer Partei gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Organe der jeweils anderen Partei.
12.14 Lokale gesetzliche Anforderungen: Italien. In Bezug auf Kunden mit Wohnsitz in Italien, Abschnitt
5.2 „Rechnungsstellung und Zahlung“, Abschnitt 5.3 „Überfällige Gebühren“, Abschnitt 5.4 „Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung“ und Abschnitt 12.2 „Korruptionsbekämpfung“ dieser Vereinbarung werden jeweils durch die folgenden Abschnitte ersetzt: 5.2. Rechnungsstellung und Zahlung
5.2.1 Rechnungsstellung und Zahlung. Die Gebühren werden im Voraus und ansonsten gemäß dem entsprechenden Bestellformular in Rechnung gestellt. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind die Gebühren 30 Tage ab Rechnungsdatum netto fällig. Die Parteien erkennen an, dass Rechnungen von Renesent gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Elektronische Rechnungsstellung“ auch elektronisch über das Austauschsystem der Agenzia delle Entrate (SDI – Sistema di Interscambio) übermittelt werden und dass Verzögerungen aufgrund des SDI die vorstehende Zahlungsfrist nicht beeinträchtigen . Der Kunde ist dafür verantwortlich, Renesent vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen bereitzustellen, und muss Renesent über alle Änderungen dieser Informationen informieren.
5.2.2 Elektronische Rechnungsstellung. Die Rechnung wird im elektronischen Format ausgestellt, wie in Artikel 1 Absatz 916 des Gesetzes Nr. 205 vom 27. Dezember 2017, der die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2019 für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen Einwohnern einführte, die im Gebiet des italienischen Staates niedergelassen oder identifiziert sind. Um eine solche elektronische Rechnungsstellung zu ermöglichen, muss der Kunde Renesent mindestens die folgenden Informationen schriftlich zur Verfügung stellen: Vollständiger eingetragener Firmenname des Kunden, eingetragene Firmenadresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuer-/Steuernummer und alle zusätzlichen Codes und/oder relevanten Informationen, die nach geltendem Recht erforderlich sind. In jedem Fall werden die Parteien sorgfältig zusammenarbeiten, um einen solchen elektronischen Rechnungsprozess zu ermöglichen. Jeder Fehler, der auf die Bereitstellung falscher oder unzureichender Rechnungsinformationen durch den Kunden zurückzuführen ist und (a) verhindert, dass die elektronische Rechnung erfolgreich an die SDI übermittelt wird, oder (b) die SDI diese Rechnung ordnungsgemäß und effektiv verarbeitet, oder (c) die in jedem Fall , erfordert, dass Renesent erneut eine Rechnung ausstellt, führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfrist, die im Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ oben angegeben ist, und diese Frist wird weiterhin ab dem Datum der ursprünglichen Rechnung berechnet. Renesent behält sich das Recht vor, zusätzlich zu der hierin beschriebenen elektronischen Rechnungsstellung Rechnungskopien in elektronischer Form per E-Mail bereitzustellen.
5.2.3 Geteilte Zahlung. Wenn der „Split Payment“-Regelung unterliegt, ist der Kunde ausschließlich für die Zahlung aller fälligen Mehrwertsteuerbeträge verantwortlich, vorausgesetzt, dass der Kunde Renesent die Anwendbarkeit dieser Regelung bestätigt und der Kunde Renesent gegebenenfalls einen Nachweis über diese Mehrwertsteuerzahlung vorlegt und gegebenenfalls muss der Kunde Renesent einen Nachweis über diese Mehrwertsteuerzahlung erbringen. Renesent-MSA Sept. 2019 Seite 12 von 12
5.3 Überfällige Gebühren. Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts „Zahlungsstreitigkeiten“ können, wenn ein Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei Renesent eingeht, ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsbehelfe von Renesent für diese Gebühren, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, Verzugszinsen zum Satz anfallen von 1,5 % des ausstehenden Saldos pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231/2002), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, und/oder (b) Renesent kann zukünftige Abonnementverlängerungen und Bestellformulare von kürzeren Zahlungsbedingungen abhängig machen diejenigen, die oben im Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ angegeben sind.
5.4. Aussetzung des Dienstes. Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts „Zahlungsstreitigkeiten“, wenn eine vom Kunden im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung für Dienstleistungen geschuldete Gebühr 30 Tage oder mehr überfällig ist (oder 10 oder mehr Tage im Falle von Beträgen, für die der Kunde Renesent autorisiert hat, diese zu berechnen Kreditkarte des Kunden), kann Renesent, ohne Einschränkung seiner anderen Rechte und Rechtsbehelfe, Dienstleistungen aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind, vorausgesetzt, dass Renesent dem Kunden, außer für Kunden, die per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen und deren Zahlung abgelehnt wurde, mindestens 10 Tage im Voraus darüber informieren, dass sein Konto überfällig ist, in Übereinstimmung mit dem nachstehenden Abschnitt „Art der Benachrichtigung“ für Rechnungsbenachrichtigungen, bevor Dienstleistungen für den Kunden ausgesetzt werden.
12.2 Korruptionsbekämpfung.
12.2.1 Korruptionsbekämpfung. Keine der Parteien hat im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung illegale oder unangemessene Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertsachen von einem Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei erhalten oder angeboten bekommen. Angemessene Geschenke und Einladungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die obige Einschränkung.
12.2.2 Verhaltenskodex und Organisations-, Management- und Kontrollmodell. Der Kunde erkennt an, dass Renesent ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell gemäß dem Gesetzesdekret 231/2001 eingeführt hat, um darin vorgesehene Straftaten zu verhindern, und sich verpflichtet, die im oben genannten Gesetzesdekret 231/2001 und im Verhaltenskodex von Renesent enthaltenen Grundsätze einzuhalten ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.Renesent.com/content/ Der Kunde erkennt auch an und stimmt zu, dass die Verletzung der Grundsätze und Bestimmungen des Gesetzesdekrets 231/2001 und des Verhaltenskodex von Renesent durch den Kunden möglich ist berechtigen Renesent, basierend auf der Schwere des Verstoßes, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, wie in Abschnitt 11.3(i) oben dargelegt.
12.15 Lokale gesetzliche Anforderungen: Spanien. In Bezug auf Kunden mit Wohnsitz in Spanien gilt im Falle eines Konflikts zwischen den für den Kunden geltenden spanischen Gesetzen und den Bedingungen dieser Vereinbarung das geltende gesetzliche Recht.